Balkon-Solaranlagen

Mit Strom vom Balkon Geld sparen und die Energiewende vorantreiben

Nicht nur für Häuslebauer*innen interessant: Auch Mieter*innen können Solaranlagen installieren und einen Teil ihres Strombedarfs auf Selbstversorgung umstellen – und zwar mit Balkonkraftwerken. So sparen Sie Geld und CO2 und machen sich ein kleines bisschen unabhängiger.

Änderungen bei Gesetzen und Normen für Balkonkraftwerke

Bereits im Sommer 2023 hat das Bundeskabinett eine Vereinfachung der Regelungen für Stecker-Solaranlagen beschlossen. Im April 2024 wurde das sogenannte „Solarpaket I“ auch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gilt Folgendes:

  • Vereinfachte Anmeldung der Anlage: Eine Registrierung ist nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nötig, die Netzbetreiber sollen auf die Daten zugreifen können.
  • Betrieb der Anlagen an jedem Stromzähler: Die alten sog. Ferraris-Zähler dürfen sich übergangsweise rückwärts drehen.
  • Betrieb von Balkonkraftwerken mit Schuko-Stecker: Die Anlage kann an eine herkömmliche Steckdose angeschlossen werden.
  • Mehr Leistung: Der Betrieb von bis zu 800 Watt Solarstromleistung (statt bisher 600 Watt) ist dann zulässig.

Die Zustimmung von Vermieter*in oder WEG ist weiterhin nötig. Jedoch wird diskutiert, die Verweigerung der Zustimmung durch eine sogenannte Privilegierung zu erschweren. Das könnte noch im Laufe des Jahres im Solarpaket II geregelt werden.

Was sind eigentlich Balkon-Solaranlagen?

Balkon-Solaranlagen sind kleine Photovoltaikanlagen, die aus einem oder zwei Solarmodulen bestehen. Man nennt sie auch Balkonkraftwerke oder Stecker-Solaranlagen. Diese Mini-Kraftwerke sind viel flexibler als klassische PV-Anlagen: Balkon-Solaranlagen kann man auf dem Balkon, auf der Terrasse, an der Fassade oder auch auf dem Dach anbringen. Und zwar eigenständig: Balkon-Solaranlagen dürfen Sie selbst montieren, anschließen und anmelden. Und wenn Sie wollen: auch wieder abnehmen und an einem anderen Ort aufstellen. Die Bedingung ist, dass die Panels maximal eine Leistung von 600 Watt haben dürfen. Größere Anlagen müssen Profis aufstellen, warten und anmelden. Wichtig außerdem: Es muss eine fest installierte Steckdose in der Nähe sein. An eine Mehrfachsteckdose dürfen Sie die Systeme nicht anschließen.

Ein weiterer Unterschied zur herkömmlichen Solaranlage: Stecker-Solaranlagen speisen ihren Strom nicht direkt ins öffentliche Stromnetz ein, sondern nur indirekt. Das läuft so: Die PV-Module der Anlage erzeugen Gleichstrom. Ein Wechselrichter auf der Rückseite wandelt den Gleichstrom in Wechselstrom um, der direkt genutzt werden kann. Vom Wechselrichter geht wiederum ein Stecker ab, den Sie in eine Steckdose einstöpseln. Von da an speist die Anlage Solarstrom ins Hausnetz und versorgt die Geräte, die gerade in Betrieb sind. Nur wenn mehr Solarstrom über die Anlage gewonnen wird, als Sie im Haushalt in dem Moment verbrauchen, fließt er ins öffentliche Netz.

Das ist zwar nicht die Regel, weil es vor allem um kleine Überschussmengen geht. Schlimm ist es aber auch nicht: Jede*r Betreiber*in einer PV-Anlage hat nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz das Recht, Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Voraussetzung: Sie haben die Anlage bei der Bundesnetzagentur registriert. Wenn Sie sich den Strom bezahlen lassen wollen, den Sie ins Netz abgeben, können Sie die eingespeiste Menge über einen Zweirichtungszähler erfassen. Dann bekommen Sie dafür die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung. Finanziell ist das allerdings nicht unbedingt sinnvoll: Die eingespeisten Mengen sind häufig so klein, dass Sie schon mehr für den Zweirichtungszähler zahlen, als Sie am Ende wieder rausbekommen.

Und wenn sich der Stromzähler rückwärts dreht?

Das kann vorkommen, wenn Sie einen elektro-mechanischen Stromzähler ohne Rücklaufsperre besitzen (auch Ferraris-Zähler genannt) und überschüssigen Strom kostenlos einspeisen. Ferraris-Zähler werden bis 2030 durch digitale Zähler ersetzt, die nicht rückwärts zählen können. Im Solarpaket I wurde festgelegt, dass bis zum Austausch alte, noch rückwärtslaufende Zähler übergangsweise geduldet werden.

Was kostet eine Balkon-Solaranlage?

Balkon-Solaranlagen sind deutlich günstiger als netzgekoppelte PV-Anlagen auf dem Dach. Zwei Balkonmodule (300 Watt) mit Wechselrichter bekommen Sie inzwischen schon ab 100 Euro, bei 600 Watt Leistung ab 300 Euro. Dazu brauchen Sie noch eine Montagekonstruktion, mit der Sie die Anlage am Geländer, der Fassade oder Ähnlichem befestigen können. Manche Netzbetreiber schreiben außerdem eine dreipolige Wieland-Steckdose vor (im Gegensatz zum üblichen zweipoligen Schuko-Stecker), die dann wiederum extra kostet. Insgesamt zahlt man für ein 300-Watt-Komplettpaket ab 200 Euro und für ein 600-Watt-Komplettpaket ab 500 Euro. Besorgt man sich dazu noch einen Speicher, der überschüssigen Strom bei starkem Sonnenschein speichert, kostet das bei 300 Watt insgesamt ab 1.500 Euro.

Für Stuttgarter Mieter*innen gibt es im Rahmen der Stuttgarter Solaroffensive einen pauschalen Zuschuss von 200 Euro. Inhaber*innen einer gültigen Bonuscard + Kultur erhalten sogar einen pauschalen Zuschuss von 300 Euro.

Lohnt sich das für mich?

Wie weit Sie sich mit einer Stecker-Solaranlage selbst mit Strom versorgen können, wie viel Geld Sie sparen und wieviel CO2. Sie damit vermeiden – all das hängt von mehreren Faktoren ab.. Vor allem wichtig: wie viel Strom Sie wann im Tagesverlauf verbrauchen, wie viel die Anlage leisten kann und wie viel Ertrag sie bringt, wiederum abhängig von Ausrichtung, Neigung und Verschattung des Moduls. Am meisten Strom liefert die Anlage, wenn das Modul nach Süden zeigt, um 30 bis 35 Grad geneigt ist und kein Schatten darauf fällt. Weniger Ertrag gibt’s dementsprechend, je steiler und flacher das Modul montiert ist und je weiter es nach Norden zeigt. Besonders stark sinkt der Ertrag, wenn das Modul oft im Schatten liegt. Das Tolle: Sie können selbst dabei helfen, möglichst viel aus Ihrer Anlage herauszuholen. Das geht ganz einfach: Verbrauchen Sie möglichst dann Strom, wenn die Balkon-Solaranlage viel Strom produziert. Wenn möglich, stellen Sie also zum Beispiel Ihre Waschmaschine oder den Geschirrspüler in der sonnigen Mittagszeit an.

Wer das vorher für sich durchrechnen will, kann den Stecker-Solar-Simulator der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin nutzen. Sie geben ein, wo Sie das Modul montieren wollen, in welchem Winkel und so weiter – der Rechner sagt Ihnen, nach wie vielen Jahren sich das für Sie rechnet. Bei gutem Stromertrag kann sich die ursprüngliche Investition schon nach sechs Jahren amortisieren. Ist der Stromertrag mittelmäßig, dauert es länger – ist klar.

Was muss ich beim Aufbau beachten?

Ist die Anlage sicher?

Solange Ihr Solarmodul nicht mehr als 600 Watt leistet, können Sie es selbst aufbauen und auch einstöpseln. Technisch gilt das als sicher – jedenfalls, solange Sie das System in eine fest installierte Steckdose einstecken (nicht in eine Mehrfachsteckdose!) und ein Balkonkraftwerk nutzen, das bestimmten Sicherheitsstandards entspricht. Geprüfte Anlagen erkennen Sie am Siegel der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS).

Prüfsiegel; Aufschrift: Sicheres Stromerzeugungsgerät nach DGS-Sicherheitsstandard 0001:2017-08

Anbieter, die das Siegel tragen dürfen, weisen ihre Produkte normalerweise damit aus. Eine ausführliche Liste, welche Produkte auf dem Markt sind und ob sie geprüft sind oder nicht, finden Sie in der Produktdatenbank der DGS.

Sie wollen natürlich, dass das Balkonkraftwerk nicht nur technisch sicher ist, sondern auch mechanisch. Stellen Sie also sicher, dass die Halterung genau zu Ihrem Balkon passt und dass sie auch Windlasten standhalten kann; dasselbe gilt für Befestigungen an Wänden und auf ebenen Flächen. Wie und in welcher Höhe eine Balkon-Solaranlage verbaut werden darf, steht in der Montageanleitung.

Wenn Sie die Anlage in mehr als vier Metern Höhe dürfen Sie nur bestimmte Solarmodule nutzen, die das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) zertifiziert hat. (Für Module, die auf dem Dach oder am Boden installiert werden, gilt das nicht.)

Wem muss ich vor der Installation Bescheid geben?

Bevor Sie die Anlage anschaffen, sollten Sie außerdem mit Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Vermieterin sprechen. Das hat Versicherungs- und Haftungsgründe. Wollen Sie für die Installation der Anlage in die Fassade bohren, muss Ihr*e Vermieter*in sogar einverstanden sein.

Überlegen Sie sich außerdem, ob Sie das Modul in Ihre Haftpflichtversicherung aufnehmen wollen. So können Sie sich absichern für den Fall, dass die Anlage sich bei einem Sturm löst und herunterfällt.

Muss ich die installierte Anlage irgendwo melden?

Ja! Wenn die Anlage eingesteckt ist, müssen Sie sie innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Nicht freiwillig, sondern verpflichtend. Mit dem Solarpaket I wurde die Anmeldung allerdings vereinfacht. Die Bundesnetzagentur gibt die Daten an den Netzbetreiber weiter - hier müssen Sie also nicht mehr selber aktiv werden.

Und zu guter Letzt: Denken Sie auch an die Gebäudeversicherung. In der Regel ist darin festgelegt, dass Sie eine neu installierte Photovoltaikanlage melden müssen. Meist lässt sich der Versicherungsschutz um die Stecker-Solaranlage erweitern – kostenlos oder gegen eine höhere Prämie.

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